Informierte Angehörige und Betreuer*innen sind unsere beste Qualitätskontrolle

Da durch das Konzept der Wohngemeinschaft die Voraussetzung der eigenen Häuslichkeit gegeben ist, gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie bei allen Menschen, die zu Hause leben. Kosten entstehen also für:

  1. Miete
  2. Haushalts- und Taschengeld
  3. Pflege und Betreuung

Miete

Jede*r Bewohner*in verfügt über einen eigenständigen Mietvertrag, der mit der/ dem Vermieter*in abgeschlossen wird. Die Höhe der Mietzahlung inklusive der Nebenkosten setzt sich zusammen aus der Mietzahlung für das gemietete Zimmer sowie der anteilig berechneten Gemeinschaftsflächen. Die Zahlung erfolgt nicht an den Pflegedienst sondern an die/den Vermieter*in. 

Haushalts- und Taschengeld

Das Haushaltsgeld von zurzeit 230 € wird für Verpflegung, Verbrauchsgüter des Haushalts und sonstige Lebenshaltungskosten wie z. B. Telefonkosten verwendet. Für das Haushaltsgeld ist ein eigenes Konto eingerichtet. In einem Haushaltsbuch, das von den Mitarbeiter*innen geführt und von der Geschäftsführung kontrolliert wird, werden alle Belege gesammelt, aufgelistet und zum Ende des Monats abgerechnet. Sollte ein Restbetrag bestehen bleiben, wird dieser automatisch dem Folgemonat gutgeschrieben. Das Haushaltsbuch ist jederzeit einsehbar und dient als Nachweis aller oben genannten Einkäufe.

Die Höhe der Taschengelder ist individuell und liegt i.d.R. bei ca. 50 €. CuraDomo kann auf Wunsch das Taschengeld verwalten und abrechnen. Taschengelder werden für den eigenen Bedarf genutzt sowie für kulturelle und sonstige Unternehmungen, zum Beispiel Ausflüge. 

Pflege und Betreuung

Die Kosten für Pflege und Betreuung sind ebenfalls individuell verschieden und abhängig vom Pflegebedarf und dem Pflegegrad. Je nach Pflegegrad, welcher durch den Medizinischen Dienst (MDK) geprüft wird, besteht Anspruch auf Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen des Sozialgesetzbuchs/ Soziale Pflegeversicherung (SGB XI). Entscheidend für die Höhe der Leistungen sind die Pflegegrade. Hier erhalten Sie eine Übersicht der Pflegesachleistungen mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetz 2 zum 01. Januar 2017:

Pflegegrad 1 0 €
Pflegegrad 2 724 €
Pflegegrad 3 1.363 €
Pflegegrad 4 1.693 €
Pflegegrad 5  2.095 €

Für Menschen mit Pflegegrad 2 oder 3 werden Einzelleistungskomplexe entsprechend des tatsächlichen Bedarfs im Pflegevertrag vereinbart. Für Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 bestehen sogenannte Tagespauschalen für Pflege- und Betreuungsleistungen, welche mehrere Einzelleistungskomplexe der ambulanten Versorgung zusammenfassen und zudem die Tagesstrukturierung und psychosoziale Betreuung mit beinhalten.

CuraDomo erbringt darüber hinaus Leistungen der häusliche Krankenpflege (Ärztliche Verordnungen, z. B. Medikamentengabe und Verbände). Unsere examinierten Fachkräfte sind in den jeweiligen Pflegeteams verankert.

Haben Sie Interesse an einer der WGs und möchten einen freien Platz anfragen?

Oder mehr Informationen erhalten?

Ihre Ansprechpartnerinnen

Gabriele Warlimont

Jennifer Greipel

Sie sind Pflege(fach)kraft und möchten wieder Spaß an der Pflege  haben und Teil eines tollen Teams sein?


Sie haben Interesse an einer der WGs und möchten einen freien Platz anfragen?

Oder mehr Informationen erhalten?

...oder direkt anrufen:

Ihre Ansprechpartnerin

Gabriele Warlimont