Unser Angebot beinhaltet die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung sowie zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI und Behandlungspflege nach §37 Abs. 2 SGB V. 

Unsere Leistungen im Überblick

  • Grundpflege durch gut ausgebildetes Pflegepersonal
  • Behandlungspflege durch examiniertes Pflegepersonal
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Pflege rund um die Uhr in den Wohngemeinschaften
  • Tagesstrukturierende Maßnahmen
  • Aktivierende Pflege
  • Psycho-soziale Betreuung
  • Begleitung Sterbender
  • Diverse zusätzliche Leistungen
  • Friseur, Maniküre und Pediküre
  • Krankengymnastik und Mobilisation
  • Pflegehilfsmittel
  • Kulturelle Angebote
  • Vermittlung von Dienstleistungen
  • Tiergestützte Therapie
  • Soziale Beratung
  • Pflegeeinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI

Unsere Leistungen orientieren sich immer am § 5 SGB XI. Die hier angegebenen Leistungen sind lediglich ein Auszug unseres kompletten Leistungsspektrums. Gerne beraten wir Sie umfassend und vertraulich in einem persönlichen Gespräch.

Angebote und Aktivitäten nach § 45 b 

  • Aktuelles: Zeitungslektüre, Gesprächskreise
  • Kognitives: Gedächtnistraining, Spielgruppen, Themen-Gesprächskreis, Biographiearbeit nach Böhm
  • Bewegung/ Mobilität: Gruppengymnastik, Spaziergänge, Teilnahme an Tanzveranstaltungen, Ausflüge, Dampferfahrten, Besuchsdienste
  • Musik: Singen in der Gruppe, Singen und Instrumente spielen mit fachlicher Anleitung
  • Kulturelles: Regelmäßiger Besuch einer Clownin, Besuch von Veranstaltungen und Ausstellungen, Märchenerzählen, Feste im Jahresverlauf (z. B. Sommer- und Weihnachtsfest)
  • Religion: Besuch von Gottesdiensten

Viele Angebote finden in Form von Gruppenaktivitäten statt, werden aber auch als Einzelbetreuung geleistet. Alle Angebote dienen vor allem der Gesprächsanregung, dem Erhalt der sozialen Integration und der Steigerung des Aktivitätsradius und der Lebensqualität. Das Selbstwertgefühl der Klient*innen wird gepflegt und stimuliert. Die Gruppe kann Zugehörigkeitsgefühl und Geborgenheit vermitteln, Unsicherheiten und Ängste werden abgebaut.

Die Einzelbetreuung ist vor allem für an Demenz erkrankte Klient*innen gedacht, die mit Gruppenaktivitäten überfordert sind.

Behandlungspflege nach §37 Abs. 2 SGB V

  • Medikamentengabe
  • Verabreichung von Injektionen
  • Verbandswechsel
  • Pflege künstlicher Darmausgänge (Stomapflege)
  • Überwachung der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Temperatur usw.)
  • Maßnahmen bei Infektionskrankheiten
  • u.v.m.

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Ihre Ansprechpartnerinnen

Gabriele Warlimont

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